Auf dieser Seite wird erklärt, wie die Studienplatzvergabe der Universitäten & Fachhochschulen in Deutschland funktioniert.Da diese von den einzelnen Bundesländern geregelt wird, gibt es dabei je nach Hochschule bzw. Bundesland abweichende Verfahren bei der Vergabe der Studienplätze.
Was heißt es, wenn ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist?
Grundsätzlich gibt es zulassungsbeschränkte sowie zulassungsfreie Studiengänge in Deutschland. Wenn ein Studiengang zulassungsfrei ist, ist die Hochschule verpflichtet, jedem Bewerber der über den nötigen Bildungsabschluss ( beispielsweise das Abitur oder Fachabitur) verfügt und sind fristgerecht sowie formgerecht ( mit allen benötigten Unterlagen) bewirbt, einen Studienplatz zu geben.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es einfach mehr Bewerber als verfügbare Studienplätze und man muss sich zunächst einmal bei der Universität bewerben, die dann durch ein eigenes Auswahlverfahren entscheidet, welcher Bewerber einen Studienplatz erhält.
“Zulassungsfrei” ist dabei nicht das gleich wie “alle zugelassen” : Zweites bedeutet, dass man sich für den Studiengang bewerben muss und nicht automatisch eingeschrieben wird, jedoch wurden im letzten Bewerbungsverfahren alle Menschen, die sich beworben hatten, zugelassen und haben somit einen Studienplatz bekommen.
Was sagt der NC aus?
NC ( “Numerus Clausus”) heisst dabei nur, dass ein bestimmter Studiengang zulassungbeschränkt ist und man sich für diesen bewerben muss ( anstatt direkt eingeschrieben zu werden wie bei zulassungsfreien Studiengängen). Oft wird davon ausgegangen, das NC den Abiturdurchschnitt bezeichnet, dies ist jedoch falsch.
Wie vergeben die Hochschulen die Studienplätze?
Als erstes muss jede Hochschule einen bestimmten % aller Studienplätze für bestimmte Gruppen reservieren: Dazu zählen ausländische Bewerber, Berufstätige sowie beispielsweise Härtefälle. Nachdem dieser meist sehr kleine Anteil ( < 10 % ) abgezogen wurde ( auch als “Vorabquote” bezeichnet) werden alle anderen Studienplätze nach dem Zulassungsverfahren der jeweiligen Hochschule an die “regulären” Abiturienten nach 3 völlig voneinander unabhängigen Verfahren vergeben.
Diese Gliedern sich vom zeitlichen Ablauf in das Haupt-sowie eine beliebige Anzahl von Nachrückverfahren, wobei die Bewertungskriterien immer die gleichen hier genannten sind. Der beste Bewerber wird zu Beginn des Hauptverfahrens, der schlechteste im letzen Nachrückverfahren zugelassen. Da sich oft Studieninteressierte bei mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, können im Nachrückverfahren noch einmal weitere Plätze frei werden. Seltener sind selbst nach dem letzen NV noch Plätze frei, welche anschließend gesondert im Losverfahren verlost werden.
Mit einer Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang nimmt jeder automatisch an allen drei Verfahren teil:
1) nach der Wartezeit:
10 – 20 % aller Studienplätze werden dabei immer nach der Wartezeit vergeben. Diese wird in Wartesemestern ( Die Zeit, die man studieren könnte, es allerdings nicht getan hat in Halbjahren) gemessen. Es gilt dabei, je mehr Wartesemester (WS) ein Bewerber hat, desto besser für ihn. Als zweites Kriterium innerhalb der Vergabe nach Wartezeit gilt die (Fach-)Abiturdurchschnittsnote (ADN). An sich ist die Anzahl der Wartesemester allerdings völlig notenunabhängig. Ein Beispiel:
- In Studiengang X wurden letztes Semester alle Bewerber bis 3 WS mit 2,8 ADN zugelassen
Dies bedeutet: Alle Bewerber die mindestens 4 Wartesemester ( egal dabei welche ADN) oder mehr hatten wurden zugelassen. Bei denen mit 3 Wartesemestern wurde das zweitrangige Kriterium, die Abiturdurchschnittsnote, mit benutzt um zwischen den Bewerbern entscheiden zu können: So wurden alle zugelassen, die 3 Wartesemester und maximal einen Notendurchschnitt von 2,8 hatten.
Zunächst werden im Verfahren nach der Wartezeit also alle Studienplätze ausschließlich nach der Wartezeit vergeben. Wenn so am Ende der Vergabe allerdings nur noch 10 Plätze vorhanden sind und die nächsten 20 Bewerber alle 3 Wartesemester haben, wonach soll man dann entscheiden wer einen Studienplatz bekommt? Deswegen wir erst dann die ADN als zweitrangiges Kriterium hinzugezogen. Hätten jetzt auch immer noch mehr Bewerber 3 WS mit einer ADN von 2,8 als es Plätze gibt, würde man einfach auslosen.
2) nach der Abiturdurchschnittsnote:
Bis zu 90% aller Plätze werden nach der Abiturdurchschnittsnote mit Semestern Wartezeit als zweitrangiges Kriterium vergeben. Dabei gilt, je niedriger die ADN, desto besser.Ein Beispiel:
- In Studiengang Y wurden letzes Semester alle Bewerber bis zu der ADN 2,5 mit 5 Wartesemestern zugelassen.
Das bedeutet: Alle Bewerber die einen besseren ADN ( also 1,0 bis 2,4 ) hatten, wurden zunächst zugelassen. Anschließend gab es wieder mehr Bewerber mit einem Notendurchschnitt von 2,5 als es noch freie Plätze gab. Also wurde nur bei denen mit 2,5 die Wartezeit als zweitrangiges Kriterium hinzugezogen. Von den 2,5 – Bewerbern wurde alle zugelassen, die zusätzlich noch über mindestens 5 Wartesemester hatten. Alle mit einem Durchschnitt von 2,5 und 0 bis 4 WS haben diesmal keinen Platz bekommen.
3) nach dem hochschulinternen Verfahren:
bis zu 90 % der Plätze werden nach dem hochschulinternen Verfahren vergeben. Dabei spielt die ADN immer die wichtigste Rolle ( sprich mind. 51 % der Gewichtung wird durch sie beeinflusst) aber es können oft noch viele andere Faktoren eine Rolle spielen:
- Abiturnoten in bestimmten Fächern
- Ergebnis von Auswahlgesprächen / Aufnahmetests / Motivationsschreiben
- bestimmte Berufsausbildungen / Praktika / Auslandsaufenthalte
- FSJ / FÖJ / Ehrenamtliche Tätigkeiten
So wird die Note bis zu der man zugelassen wurde beispielsweise folgendermaßen gebildet: zu 51 % die ADN + 15 % Abiturnote in Mathematik + 9 % Abiturnote in Englisch + 10 % nach der Abschlussnote bestimmter Berufsausbildungen + 15 % nach dem Ergebnis des persönlichen Vorstellungsgesprächs. Viele Universitäten rechnen aber auch nach ihrem komplett eigenen Schema die Noten in bestimmte Punktwerte um.
Zusätzlich zu diesen Verfahren muss man für einige Studiengänge wie beispielsweise Sport, Musik und Kunst noch eine Aufnahmprüfung schaffen.
und jetzt kommt der Knaller:
Jede Hochschule kann selbst entscheiden wie genau sie die Studienplätze vergibt. So kann es sein das 90 % nach der ADN und 10 % nach Wartezeit ( wie beispielsweise in NRW sehr oft) vergeben werden oder aber auch das 90 % nur nach dem internen Verfahren nach sehr vielen Kriterien und 10% nach Wartezeit vergeben werden ( wie oft in Baden-Württemberg). Es gibt auch Universitäten, die nach allen drei Verfahren die Studienplätze vergeben.
Dies ist natürlich erst einmal recht unübersichtlich – hat aber auch Vorteile: So haben an vielen Hochschulen eben auch die Bewerber mit einem schlechteren Abitur eine wesentlich höhere Chance, einen Studienplatz zu bekommen, da diese nicht nur nach der ADN vergeben werden.
Aus diesem Grund kommt es immer auf die jeweilige Hochschule an. Hier auf Studienwahl-Deutschland findest du aber jedes Auswahlverfahren der 282 Universitäten und Fachhochschulen einfach und nachvollziehbar erklärt sowie als Mathe-Formel dargestellt, sodass du dir schnell und einfach deinen eigenen Punktwert bzw. Notenwert errechnen und ihn mit den vorherigen Zulassungswerten vergleichen kannst.
Was sagen die Zulassungswerte / NC-Werte des letzten Semesters für das kommende aus?
Streng genommen: Gar nichts ! Diese richten sich immer nur danach, wie viele Studienplätze die Hochschule hat und wie viele Bewerber es in dem Semester gibt ( Angebot und Nachfrage). Somit kann man an sich keine Rückschlüsse aus den NC Werten der letzten Semestern ziehen, da sich in den kommenden ja mehr oder weniger Menschen auf einen Studiengang bewerben können.
Allerdings muss man sich als Studienbewerber an irgendetwas orientieren können. Wir haben dabei festgestellt, dass es in der Regel keine allzu großen Schwankungen bei den NC-Werten des letzten im Hinblick auf das aktuelle Semester gab – wir empfehlen euch aber, immer ca. +/- 0,3 als Toleranz dazu zu rechnen.
Zudem variieren die Zulassungswerte oft sehr je nach Standort der Universität. Benutzt unsere Suchfunktion oben um euch alle Hochschule mit deren NC-Werten in Deutschland anzeigen zu lassen, die euren Studiengang anbieten. Beispielsweise kann man an vielen Hochschule Jura zulassungsfrei, Lebensmittelchemie mit einem 3er-Abischnitt oder auch Psychologie mit noch einer ADN von 1,8 oder 3-4 Jahren Wartezeit studieren. Oder hättet ihr gewusst, das man sogar an einigen Universitäten fast alle Studiengänge auch mit dem Fachabitur studieren kann?
Und ebenfalls: Lasst euch nicht von zu hohen NC-Werten abschrecken – gut mit einem Abitur von 4,0 wird es sehr problematisch einen Medizin-Studienplatz zu bekommen ( ca. 20 Wartesemester, dann seid ihr drin 😉 ) – aber gerade bei den vielen auf dieser Seite erklärten internen Auswahlverfahren liegt eure Chance, auch mit einem schlechteren Abischnitt euren Wunschstudienplatz zu bekommen – wenn ihr flexibel bei der Ortswahl seid.
Ebenfalls veröffentlichen einige Hochschulen generell keine Zulassungswerte – niemand weiß wie schwer es dort ist einen Studienplatz zu bekommen – aber einen Versuch ist es wert. Noch ein Tipp zum Schluss: Im Sommersemester bewerben sich generell viel weniger Menschen als im Wintersemester – da sind eure Chancen also schon einmal etwas besser.