Neben den spezifischen Kriterien bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und dem Numerus Clausus gibt es einige grundlegende Zulassungsvoraussetzungen die man haben muss, um generell an einer deutschen Universität oder Fachhochschule zu studieren.
Für ein Studium an einer Universität braucht man die Allgemeine Hochschulreife ( Abitur) oder die Fachgebundene Hochschulreife ( was NICHT die Fachhochschulreife ist ) oder – wie es so schön heisst – ” einen vergleichbaren anerkannten Abschluss”.
Zudem muss man deutscher Staatsbürger sein und seinen Abschluss in Deutschland gemacht haben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann mann über die sog. “Ausländerquote” sein Studium beginnen, wobei dann noch einmal andere Kriterien und Bedingungen gelten.
Staatlich anerkannte vergleichbare Abschlüsse sind sehr oft ( kann nach Bundesland variieren):
- Meisterbrief ( berechtigt allgemein zum Studium)
- Fortbildungen, die mind. 400 Stunden gegangen sind und bestimmte Kriterien erfüllen( berechtigt zum Studium zulassungsfreier Studiengänge)
- eine anerkannte handwerkliche Ausbildung mit mindestens 3 Jahren Berufstätigkeit in dieser ( berechtigt zum Studium in dem Ausbildungsbereich)
- eine anerkannte Ausbildung und 3 Jahre beliebige Berufstätigkeit ( berechtigt zum Probestudium in zulassungsfreien Studiengängen oder man benötigt noch eine zusätzliche Aufnahmeprüfung)
- Abgeschlossenes FH-Studium ( berechtigt generell zum Studium
Besonders: Wenn man nach einem der genannten Punkte ein Studium beginnen will, kommt man nicht in das “normale” Zulassungsverfahren um einen Studienplatz wie beispielsweise Abiturienten, sonder wird durch die “Berufstätigenquote” zugelassen. In dieser hat man sehr oft sehr viel niedrigere Zulassungsvoraussetzungen. Das gleiche gilt auch für die sog. ” Ausländerquote”.
Ebenfalls kann man übrigens an einigen Universitäten genauso wie mit dem Abitur auch mit dem Fachabitur studieren, beispielsweise in Hessen. Dabei kommt man in die gleichen Auswahlverfahren wie Bewerber mit einem Abitur, man muss sich sein Fachabitur nur von dem Schulamt des jeweiligen Bundeslandes anerkennen lassen. Gib in die grüne Suchfunktion oben ” Fachabitur” ein und es werden alle Universitäten angezeigt, wo dies möglich ist.
Für ein Studium an einer Fachhochschule braucht man:
- Fachabitur oder Abitur oder Fachgebundenes Abitur oder eine anerkannte vergleichbare Ausbildung ( beispielsweise Realschulabschluss + Berufsausbildung)
- Meisterbrief / bestimmte Fortbildungen
- Abschluss an einer Fachschule
- mind. zweijährige Berufsausbildung und anschließend mind. dreijährige Berufstätigkeit in dieser
- anerkannte mind. zweijährige Berufsausbildung und anschließende beliebige Berufstätigkeit mind.3 Jahre ( auch Teilzeit) + Aufnahmeprüfung
Natürlich gelten hier ebenfalls die Bestimmungen bei der sog. “Ausländerquote” ( siehe oben).