Jede Universität und Fachhochschule in Deutschland vergibt die zulassungsbeschränkten Studienplätze nach drei festen Kriterien, die man neben den Allgemeinen Voraussetzungen zum Studium erfüllen muss, wenn man einen solchen Studiengang studieren will:
- Nach der Wartezeit
- Nach der (Fach-)Abiturdurchschnittsnote
- nach den hochschulinternen Kriterien
Aber: Jede Hochschule kann selber festlegen wieviel % von allen Studienplätzen nach jedem der drei Kriterien vergeben werden. Fest vorgeschrieben ist nur, dass mindestens 10% aller Studienplätze notenunabhängig nach der Wartezeit vergeben werden müssen.So können Hochschulen ( wie beispielsweise sehr oft in NRW) 90% der zulassungsbeschränkten Studienplätze nur nach der (Fach-)Abiturdurchschnittsnote und 10 % nach der Wartezeit vergeben.
Oder aber auch 90 % der Plätze nur nach den hochschuleigenen Kriterien vergeben, bei welchen die Abiturdurchschnittsnote zwar immer zu mindestens 51 % mit in die für den Studiengang benötigte Note mit einfließen muss, die fehlenden 49 % aber beispielsweise durch Auswahlgespräche, Aufnahmeprüfungen, bestimmte Schulnoten im Abitur, Berufsausbildungen oder auch sozialen Tätigkeiten bestimmt werden können.
Künstlerische, sportliche sowie musikalische Studienplätze werden dabei fast immer nur nach der Note in einer Aufnahmeprüfung zugeteilt. Hier auf Studienwahl-Deutschland.de findest du alle von den Hochschulen veröffentlichte Zulassungswerte aus jedem der drei Verfahren als mathematische Formel in den Hochschul-Profilen bei jedem Studiengang dargestellt, sodass du dir schnell deinen eigenen Wert errechnen kannst.
Eine ausführlichere Erlärung zu den Vergabekriterien findest du hier.
Wie läuft das Verfahren ab?
Jeder, der sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, wird automatisch nach allen drei vorhandenen Kriterien geprüft. Dies gliedert sich in zeitlich hintereinander abfolgende Verfahren:
- Hauptverfahren
- eine beliebige Anzahl von Nachrückverfahren ( meistens 1-3)
So werden alle Bewerbungen geprüft und in eine Rangliste erstellt, der Bewerber mit den besten geforderten Zulassungskriterien steht auf Platz 1 und der schlechteste auf dem letzen Platz. Anschließend werden die Studienplätze, bei den besten Bewerbern beginnend, im Hauptverfahren zugeteilt.
Nun ist es so dass sich die meisten Menschen für mehr als einen Studienplatz bewerben, aber logischerweise nur einen annehmen – sind dadurch oder generell einfach noch Studienplätze übrig ( weil es einfach dieses Semester wenig Bewerber gab), werden diese in den Nachrückverfahren verteilt, beginnend bei den besten noch übrig gebliebenen Bewerbern.
So werden alle verfügbaren Studienplätze aufgeteilt und auf diesem Wege entsteht ebenfalls der NC.
Das Losverfahren
Manchmal kommt es vor dass selbst nach dem letzen Nachrückverfahren noch Plätze über sind – weil beispielsweise einige Bewerber aus dem Nachrückverfahren nicht mehr damit gerechnet haben, einen Platz zu bekommen und das dritte Nachrückverfahren erst 2 Monate nach Semesterbeginn anfing – und diese mittlerweile bereits einen anderen Platz angenommen haben. Diese werden im letzten Verfahren, dem Losverfahren, zufällig unter den restlichen Bewerbern aufgeteilt.
Wichtig: Für das Losverfahren muss man sich fast immer noch einmal separat bei der Hochschule online anmelden. Zudem muss es nicht zwingend stattfinden – oft werden alle Plätze spätestens im dritten Nachrückverfahren vergeben.